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Ratgeber · Mietwohnung

Schloss tauschen in der Mietwohnung: Ratgeber für Neukölln

Schloss tauschen in der Mietwohnung – darf ich das, und wer bezahlt den Schlüsseldienst? Diese Fragen stellen sich, wenn ein Schlüssel weg ist, ein früherer Mitbewohner seinen nicht zurückgibt oder der Zylinder seit Wochen hakt. Dieser Ratgeber beantwortet beides für Mieterinnen und Mieter in Neukölln, Fall für Fall und in einfachen Worten.

  • Stand:
  • allgemeine Information, keine Rechtsberatung
  • maßgeblich ist Ihr Mietvertrag

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Kurz-Antwort

Den Zylinder Ihrer eigenen Wohnungstür dürfen Sie in der Regel austauschen lassen, wenn Sie den alten aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen. Gehört der Zylinder zur Schließanlage des Hauses, entscheidet der Vermieter. Die Kosten trägt in der Regel, wer den Anlass verursacht hat; Verschleiß ist Sache des Vermieters.

Drei Regeln für Mieterinnen und Mieter

  1. Die eigene Wohnungstür

    Ein Zylinder, der nur Ihre Wohnung schließt, darf nach überwiegender Auffassung ausgetauscht werden. Typische Anlässe sind ein verlorener Schlüssel oder ein Vormieter, der noch Schlüssel haben könnte. Steht außer Ihnen noch jemand im Mietvertrag, klären Sie den Tausch vorher mit dieser Person.

  2. Den Originalzylinder aufheben

    Bewahren Sie den ausgebauten Zylinder sorgfältig auf. Beim Auszug kommt er zurück in die Tür, und alle Schlüssel, die Sie beim Einzug bekommen haben, gehen an den Vermieter.

  3. Bei der Schließanlage zuerst fragen

    Öffnet Ihr Wohnungsschlüssel auch Haustür oder Keller, hängt Ihr Zylinder an der Schließanlage des Hauses. Dann sprechen Sie zuerst mit Vermieter oder Hausverwaltung – Anlagenzylinder und Nachschlüssel gibt es in der Regel ohnehin nur über sie.

Wer zahlt den Schlüsseldienst in der Mietwohnung?

Die Grundregel: Wer den Anlass verursacht hat, trägt in der Regel die Kosten. Verschleiß, für den niemand etwas kann, gehört meist zur Instandhaltung und damit zum Vermieter. Vier typische Fälle – Ihr Mietvertrag kann im Einzelnen anderes regeln.

Tür zugezogen, Schlüssel innen

Haben Sie sich selbst ausgesperrt, zahlen Sie die Türöffnung in der Regel selbst. An Tür und Schloss ist nichts kaputt, und der Vermieter hat mit dem Anlass nichts zu tun.

In der Regel zahlen Sie

Zylinder abgenutzt

Ein altersbedingt klemmender Zylinder ist in der Regel Sache des Vermieters, denn Verschleiß gehört zur Instandhaltung. Melden Sie den Mangel, bevor Sie selbst jemanden beauftragen – sonst bleiben Sie womöglich auf der Rechnung sitzen. Ähnlich ist es bei einem im Schloss abgebrochenen Schlüssel: Es zählt, ob Verschleiß oder ein alter, verbogener Schlüssel schuld war.

Verschleiß: in der Regel der Vermieter

Schlüssel verloren

Wer seinen Schlüssel verliert, trägt die Folgen in der Regel selbst – beim Einzelzylinder also den neuen Zylinder für die Wohnungstür. Melden Sie den Verlust unverzüglich. Gehörte der Schlüssel zur Schließanlage, gilt die Linie des Bundesgerichtshofs, die wir weiter unten erklären.

Einzelzylinder: in der Regel Sie

Schlüssel gestohlen

Wurde Ihnen der Schlüssel gestohlen, ohne dass Sie unvorsichtig waren? Und lässt nichts am Bund auf Ihre Adresse schließen? Dann sieht der Berliner Mieterverein in der Regel keine Haftung für einen Austausch. Zeigen Sie den Diebstahl trotzdem bei der Polizei an und informieren Sie den Vermieter. Haben Täter den Schlüssel bei einem Wohnungseinbruch oder Raub erbeutet, kann die Hausratversicherung die Kosten der Schlossänderung tragen – prüfen Sie Ihre Police.

Ohne Verschulden: in der Regel keine Haftung

Vor dem Tausch

Darf ich den Zylinder wechseln? Der Test mit dem Schlüsselbund

Vorab ein Wort zum Begriff: Wer „Schloss tauschen“ sagt, meint fast immer den Schließzylinder – meist einen Profilzylinder, also das Teil, in das Sie den Schlüssel stecken. Das Einsteckschloss im Türblatt bleibt in der Regel, wo es ist.

Ob Sie den Zylinder selbst tauschen lassen dürfen, verrät Ihr Schlüsselbund. Probieren Sie aus, welche Türen Ihr Wohnungsschlüssel außer der eigenen noch öffnet.

Hand hält einen Schlüsselbund mit Anhänger
Beispielfoto: eine Hand hält einen Schlüsselbund mit Anhänger.

Öffnet nur Ihre Tür

Einzelzylinder: nur Ihre Wohnung

Öffnet der Schlüssel nur Ihre Wohnungstür, steckt dort ein Einzelzylinder, der zu keiner Anlage gehört.

  • Den dürfen Sie nach überwiegender Darstellung austauschen lassen.
  • Haustür, Hoftür und Keller schließen Sie dann weiter mit den Schlüsseln des Hauses.
  • Auch im Altbau mit Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus gibt es beide Varianten – sicher wissen Sie es erst nach dem Test.

Öffnet auch Haustür & Keller

Anlagenzylinder: Teil der Schließanlage

Öffnet derselbe Schlüssel auch Haustür, Keller oder Müllraum, gehört Ihr Zylinder zur Schließanlage. Meist folgt sie dem Zentralschloss-Prinzip: ein eigener Wohnungszylinder, gemeinsame Zylinder für Haustür, Keller und andere Gemeinschaftstüren. Das ist typisch für Großsiedlungen wie die Gropiusstadt oder die Weiße Siedlung.

  • Hier entscheidet der Vermieter.
  • Neue Anlagenzylinder und Nachschlüssel gibt es in der Regel ohnehin nur mit der Sicherungskarte, und die liegt beim Eigentümer oder bei der Hausverwaltung.
  • Schlösser an Türen, die auch Ihre Nachbarn nutzen, dürfen Sie nicht tauschen.

Schlüssel der Schließanlage verloren: Was der Bundesgerichtshof sagt

Ein verlorener Anlagenschlüssel klingt nach großem Schaden: Theoretisch öffnet er nicht nur Ihre Wohnung, sondern auch Haustür und Keller. Manche Vermieter verlangen deshalb, dass der Mieter den Austausch der ganzen Anlage bezahlt.

Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. März 2014 (Az. VIII ZR 205/13). Danach kann der Vermieter die Kosten nur verlangen, wenn er die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat. Die bloße Möglichkeit, dass jemand den Schlüssel missbraucht, ist in der Regel noch kein Schaden, den der Mieter ersetzen muss.

Ersatz kommt in Betracht, wenn der Austausch wegen einer echten Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen nötig ist – etwa, wenn der Schlüssel zusammen mit Ausweis oder Adresse verloren ging. Nach Einschätzung des Berliner Mietervereins setzt die Haftung außerdem voraus, dass Sie den Verlust verschuldet haben.

Für Sie heißt das: Melden Sie den Verlust sofort und mit allen Umständen. Ob getauscht wird, entscheidet der Vermieter. Für einen Austausch, der nie stattgefunden hat, müssen Sie nach diesem Urteil in der Regel nicht zahlen. Und werfen Sie einen Blick in Ihre Privathaftpflicht: Schlüsselverlust ist meist nur versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.

Zwei Profilzylinder mit passenden Schlüsseln auf grauem Untergrund
Beispielfoto: zwei Profilzylinder mit passenden Schlüsseln.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 5. März 2014 · Az. VIII ZR 205/13

Schloss tauschen in der Mietwohnung: Schritt für Schritt

  1. 1. Melden

    Sagen Sie Vermieter oder Hausverwaltung Bescheid – einen Verlust in der Regel unverzüglich, am besten schriftlich mit Datum und Umständen. Auch beim Einzelzylinder schafft eine kurze Nachricht Klarheit.

  2. 2. Kosten klären

    Klären Sie mit dem Vermieter, wer zahlt, bevor Sie den Auftrag erteilen. Dafür hilft ein konkreter Preis: Was der Tausch an Ihrer Tür kostet, nennen wir Ihnen vorher in einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung unter 0176 4287 6015. Wie Sie bei uns den Preis vorab erfahren, erklärt unsere Kostenseite.

  3. 3. Termin vereinbaren

    Beschreiben Sie am Telefon, wo die Tür liegt. Im Altbau rund um die Schillerpromenade sind das etwa Vorderhaus, Seitenflügel oder Hinterhaus und das Stockwerk, im Hochhaus Hausnummer, Etage und Klingelname. Halten Sie Ausweis oder Mietvertrag bereit – vor dem Tausch prüfen wir, ob Sie dort wohnen. Die Zylinderlänge klären wir schon am Telefon und messen sie an der Tür nach, damit der neue Zylinder nicht übersteht.

  4. 4. Originalzylinder aufbewahren

    Der ausgebaute Zylinder gehört zur Wohnung. Legen Sie ihn beschriftet mit den alten Schlüsseln an einen trockenen, sicheren Ort – nicht in den Keller, zu dem viele Zugang haben.

  5. 5. Beim Auszug zurückbauen

    Vor der Wohnungsübergabe kommt der Originalzylinder wieder in die Tür. Den neuen nehmen Sie mit, samt seinen Schlüsseln. Dem Vermieter geben Sie alle Schlüssel zurück, die zum Original gehören.

Wenn der Tausch ansteht

Schließanlage

Für Vermieter und Hausverwaltungen: wie sich eine Schließanlage im Mietshaus planen, erweitern oder nach einem Verlust umstellen lässt.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Schloss in der Mietwohnung

Darf ich den Zylinder meiner Wohnungstür ohne Erlaubnis tauschen?

In der Regel ja, wenn der Zylinder nur Ihre eigene Wohnung schließt. Nach überwiegender Darstellung brauchen Sie dafür keine Zustimmung, müssen den Originalzylinder aber aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen. Anders ist es bei einem Zylinder, der zur Schließanlage gehört, und bei Türen, die auch andere nutzen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag – und eine kurze Nachricht an den Vermieter erspart Streit.

Muss ich den alten Zylinder beim Auszug wieder einbauen?

Ja, in der Regel. Bei der Übergabe soll die Tür so schließen wie beim Einzug – mit dem Originalzylinder und allen Schlüsseln, die dazugehören. Ihren eigenen, neuen Zylinder dürfen Sie mitnehmen. Ist der alte verloren gegangen, sprechen Sie vor der Übergabe mit dem Vermieter über einen gleichwertigen Ersatz.

Darf mein Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

In der Regel nicht ohne Ihr Einverständnis. Nach verbreiteter Auffassung stehen Ihnen als Mieter alle Schlüssel zur Wohnung zu, und betreten darf der Vermieter sie grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung. Manche Mieter hinterlegen freiwillig einen Schlüssel für Notfälle, etwa während einer langen Reise. Regelt Ihr Mietvertrag etwas dazu, kommt es auf die genaue Klausel an – im Zweifel fragen Sie beim Berliner Mieterverein nach.

Was passiert mit der Kaution, wenn beim Auszug ein Schlüssel fehlt?

Der Vermieter darf berechtigte Forderungen in der Regel mit der Kaution verrechnen – also Kosten, die ihm durch den fehlenden Schlüssel tatsächlich entstehen. Bei einem Schlüssel der Schließanlage gilt die Linie des Bundesgerichtshofs: Ersatz für den Austausch nur, wenn wirklich getauscht wurde und eine konkrete Missbrauchsgefahr bestand. Melden Sie den fehlenden Schlüssel vor der Übergabe, und lassen Sie im Übergabeprotokoll festhalten, welche Schlüssel Sie zurückgeben.

Klären Sie vorher: Gehört Ihre Wohnungstür zur Schließanlage des Hauses?

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